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Leitfaden zur Flat Tax in Italien für Ausländer

Leitfaden zur Flat Tax in Italien für Ausländer

Die Flat Tax in Italien wurde im März 2017 eingeführt, um Personen anzuziehen, die über große Vermögenswerte verfügen und sich entscheiden, ihren steuerlichen Wohnsitz nach Italien zu verlegen.
Wer seinen steuerlichen Wohnsitz nach Italien verlegen möchte, profitiert von einer Ersatzsteuer auf im Ausland erzielte Einkünfte.

Die Option sieht die Zahlung einer Pauschalsteuer von 100.000 € für jeden ausgeübten Besteuerungszeitraum vor.

Diese Initiative bringt einen großen Vorteil sowohl für die Staatskasse als auch für die Verkäufer von Luxusimmobilien, die eine steigende Nachfrage nach ihren prestigeträchtigen Residenzen sehen.

Die Pauschalregelung kann auch auf ein oder mehrere Familienmitglieder ausgedehnt werden, die die Voraussetzungen erfüllen.

Für diesen Fall wird in der Steuererklärung ein besonderer Hinweis gegeben, der sich auf den Besteuerungszeitraum bezieht, in dem der Familienangehörige den steuerlichen Wohnsitz verlegt oder auf den nächsten.

Die Ersatzsteuer beträgt in diesem Fall 25.000 € für jedes Familienmitglied, auf das die Wirkung derselben Option ausgedehnt wird.

Steuerpflichtige, die die Voraussetzungen erfüllen, können zum Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung der neuen Regelung beitreten.

Letztere müssen sich auf den Besteuerungszeitraum beziehen, in den der steuerliche Wohnsitz verlegt wurde oder auf den unmittelbar folgenden.

Die Regelung richtet sich an natürliche Personen, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Italien verlegen, aber seit mindestens neun Jahren keinen Wohnsitz im Vergleich zu den zehn Jahren vor Einführung der Flat Tax-Option in Italien hatten.

Diese Ersatzsteuer bezieht sich auf im Ausland erwirtschaftete Einkünfte.

Es sei daran erinnert, dass die Einkünfte in Ermangelung eines Doppelbesteuerungsabkommens nach den Grundsätzen der Gegenseitigkeit in Bezug auf die in Art. 23 t.u.i.r., die die im Staatsgebiet erzielten Einkünfte durch Bewertung der verschiedenen Arten anerkennt.

Der Antrag kann auch gestellt werden, wenn die Bedingungen zur Feststellung des steuerlichen Wohnsitzes in Italien noch nicht erfüllt sind. Die Zahlung der Ersatzsteuer in Höhe von 100.000 € muss in einer einzigen Lösung erfolgen.

Für jede Steuerperiode muss der Saldo der Einkommensteuern bis zum Fälligkeitsdatum bezahlt werden.

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