ERÖFFNUNG EINES GIROKONTOS VON NICHT ORTSANSÄSSIGEN PERSONEN
Unterlagen
Für die natürlichen Personen:
Ein erst kürzlich ausgestellter Ausweis oder ein Dokument, das den Wohnsitz bestätigt.
Für die juristischen Personen:
Gesellschaftsvertrag, Statut, Zeichnungsbefugnis, möglicherweise in Italienisch von einem im Gerichtsverzeichnis eingetragenen Übersetzer übersetzt oder mit einem Vermerk der italienischen Botschaft im Ausland.
Eigenbescheinigung in der entsprechenden Form unterschrieben, wenn die nicht ortsansässige Person, die über die Voraussetzungen verfügt, beabsichtigt sich von der Nicht-Besteuerungsfähigkeit zu bedienen.
Handlung
Alle Zahlungen, bar, mit Bank- oder Orderscheck, ausgestellt auf italienischem Boden, müssen immer in Verbindung mit einer Eigenbescheinigung oder Zollerklärung abgegeben werden, die notwendig ist um die Herkunft des Geldes zu beweisen. Eine eigene Dokumentation wird nur geduldet bei einer bestimmten Herkunft der Summe (zum Beispiel durch eine notarielle Urkunde, eine Urkunde über die Nachfolge oder eine Rechnung).
Für die Ausstellung von anderen Leistungen, die mit dem Girokonto verbunden sind (Scheckheft, Kreditkarte oder Zahlungsaufträge) ist der Erwerb einer Steuernummer notwendig, die von den italienischen Steuerbehörden ausgestellt wird.